Zum Schiessen erlaubt sind Faustfeuerwaffen (d.h. Pistolen und Revolver), welche gemäss aktuellem Hilfsmittelverzeichnis 2023 des Bundes zugelassen sind.

Grob müssen die Waffen folgende Rahmenbedingungen erfüllen:

  • Kaliber 9mm Parabellum oder 7.65mm Parabellum
  • Zugelassenes Beschusszeichen (siehe Hilfsmittelverzeichnis, Kapitel 1.4)
  • Grösse maximal 225mm x 150mm x 50mm (die Schweizer Parabellumpistolen sind davon ausgenommen!)
  • Keine zusätzlichen optischen Visierungen (Reddot etc.)
  • Abzugsgewicht mindestens 1’500g (bei SIG P210 mindestens 1’360g)

Die Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten!

Über die Wahl der richtigen Waffe finden sich auf der Seite «schussfreude.ch» fundierte, weiterführende Artikel: