Zum Schiessen erlaubt sind Faustfeuerwaffen (d.h. Pistolen und Revolver), welche gemäss aktuellem Hilfsmittelverzeichnis 2023 des Bundes zugelassen sind.
Grob müssen die Waffen folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
- Kaliber 9mm Parabellum oder 7.65mm Parabellum
- Zugelassenes Beschusszeichen (siehe Hilfsmittelverzeichnis, Kapitel 1.4)
- Grösse maximal 225mm x 150mm x 50mm (die Schweizer Parabellumpistolen sind davon ausgenommen!)
- Keine zusätzlichen optischen Visierungen (Reddot etc.)
- Abzugsgewicht mindestens 1’500g (bei SIG P210 mindestens 1’360g)
Die Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten!
Über die Wahl der richtigen Waffe finden sich auf der Seite «schussfreude.ch» fundierte, weiterführende Artikel: