Die Pistolenschützen Möhlin sind unkompliziert im menschlichen Umgang miteinander.
Wer Interesse am sportlichen Schiessen hat, kann unter dem Jahr an den Schiesstagen teilnehmen (bitte vorher via Email oder Kontaktformular Kontakt aufnehmen) und bei Gefallen einen Antrag auf Aufnahme stellen. Dieser wird an der Generalversammlung dann offiziell angenommen (Ablehnungen erfolgen nur in seltenen, wichtigen Fällen).
Die Pistolenschützen Möhlin sind politisch und konfessionell neutral; wir tolerieren keinerlei Extremismus und Fundamentalismus.
Voraussetzungen:
- Volljährig
- Mündig
- Schweizer Bürger oder Ausländer mit Bewilligung C, Einschränkungen gemäss Waffenverordnung Art. 12
- Von Vorteil: im Besitz einer eigenen, zum sportlichen Schiessen zugelassenen Waffe
- Hohes Sicherheitsbewusstsein und hohe Sicherheitsdisziplin
- Besuchen von ein paar Freiübungen (gegenseitiges «Beschnuppern»)
- Formelle Aufnahme durch die Generalversammlung
- Bereitschaft zur Bezahlung des Jahresbeitrages von aktuell CHF 70.-
Formulare:
Anmeldeformular (von Hand ausfüllbar)
Anmeldeformular (elektronisch ausfüllbar)
Bitte eines der Formulare (elektronisch oder von Hand) ausfüllen, handschriftlich unterschreiben und per Post an die angegebene Adresse einsenden.
Mitglieder*innen der Pistolenschützen Möhlin wird auf Wunsch eine Bestätigung der Vereinsmitgliedschaft ausgestellt, welche es ermöglicht, nach neuem Waffengesetz (Inkrafttreten 15. August 2019) Waffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität (LhK, umgangssprachlich «grosse Magazine») zu erwerben. Die Bestätigung gilt laut Gesetz auch für den Kauf von Waffen, welche nicht bei den Pistolenschützen Möhlin genutzt werden dürfen, beispielsweise auch für halbautomatische Handfeuerwaffen wie AR15, Kalashnikov, etc.